Mehr als 3 Millionen Sudetendeutsche mußten ihre Heimat verlassen. Facharbeiter und Spezialisten, die zur Fortführung der Betriebe benötigt wurden, behielt man zurück.Von den etwa 200.000 Zurückgebliebenen wurden über 60000 von den sogenannten Volksgerichten als Kriegsverbrecher verurteilt und zu Zwangsarbeit eingesetzt. Etwa 1000 wurden zum Tode verurteilt und erhängt. Die Zahl der Opfer der Vertreibung schwankt von 241000 (Statistisches Bundesamt Wiesbaden) und 272000 Menschen. Nach dem Stand von 1981 wird das gesamte enteignete private und öffentliche Volksvermögen der Sudetendeutschen mit 265 Milliarden DM angegeben.
In das zerstörte und in vier Besatzungszonen geteilte Deutschland kamen mit den Sudetendeutschen Millionen anderer Flüchtlinge, Vertriebene und Heimatlose aus Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesien und dem Südosten. Für viele bedeutete dies jahrelanges Lagerleben. In der amerikanischen Zone, in der die meisten Sudetendeutschen Aufnahme fanden, stand sie Wohnraumbeschaffung unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung. In Wohnungen Einheimischer wurde Wohnraum beschlagnahmt. Wenn es auch nicht immer reibungslos vonstatten ging, so besserte sich das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Vertriebenen mit den Jahren.
Neben der Wohnraumbeschaffung gab es das Arbeitsbeschaffungsproblem. Viele, vor allem Bauern, fanden in ihrem Beruf keine Arbeitsmöglichkeit. Ihr Arbeitswille und die Not zwang sie, sich als Hilfsarbeiter zu betätigen.
In der ersten Wahlperiode des ersten Deutschen Bundestages - noch unter Besatzungsrecht- wurden zahlreiche Gesetze, darunter das Lastenausgleichsgesetz, verabschiedet. Dieses verhinderte zu starke soziale Spannungen.
Den Vertriebenen war es in den ersten Nachkriegsjahren von den Besatzungsmächten verboten, durch eigene Presse in Verbindung zu treten. Auch untersagte man jeglichen Zusammenschluß zu politischen und kulturellen Zwecken. Dieses Verbot wurde von den heimatvertriebenen Sudetendeutschen dadurch umgangen, dass man unter dem Deckmantel sozialer und kirchlicher Betreuung Verbindung aufnahm. 1948 begann der Aufbau der Sudetendeutschen Landsmannschaft. In der Eichstätter Adventserklärung vom 30. November 1949 veröffentlichten 17 sudetendeutsche Persönlichkeiten unterschiedlicher weltanschaulicher und parteipolitischer Herkunft die erste politische Willenserklärung von Sudetendeutschen vor der Öffentlichkeit. Sie lehnt eine kollektive Beschuldigung des tschechischen wie des polnischen Volkes ab, stellt jedoch fest Unsere unabdingbare Forderung ist die Rückgabe der Heimat in den Sprachgrenzen und Siedlungsverhältnissen von 1937.
Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart vor dem Schloss die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung war der Kernsatz dieser Aussage. Die Vertriebenen wollten mit allen Kräften die Schaffung eines gemeinsamen Europas und den Wiederaufbau Deutschlands und Europas unterstützen.